Beschreibung
Produktinformationen „KW Gewindefahrwerk V2 Comfort passend für Audi A3 Sportback (8P) 8PA 09/200412/2015“
Verwendungsliste:
AUDI A3 Sportback (8P) 8PA
Baujahr: 09/200412/2015
Tieferlegung VA: 2040 mm
Tieferlegung HA: 2040 mm
Achslast VA: 10361105 kg
Achslast HA: bis 1005 kg
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit elektronischer Dämpferregelung muss diese stillgelegt werden. Fahrzeugspezifische KW Stilllegungssätze befinden sich in der Zubehörtabelle.
Hinweis: Nur für Fahrzeuge mit einem Klemmdurchmesser an der VA von 55 mm.
Hinweis: VA + HA höhenverstellbar (VA Gewindefederbeine, HA Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer).
Beschreibung:
Das KW V2 Comfort Gewindefahrwerk bietet Ihnen als Vielfahrer oder Familie den optimalen Kompromiss aus Sportlichkeit und Fahrkomfort. Wenn Ihnen Ihr Serienfahrwerk zu hart erscheint oder Sie mehr Komfort in Ihrem Alltag wünschen, ist dieses System die passende Lösung. Es kombiniert eine stufenlose Tieferlegung von 10 bis 40 mm mit einer komfortorientierten Dämpferabstimmung, die auf Basis intensiver Testfahrten entwickelt wurde.
Die individuell einstellbare Zugstufendämpfung mit 16 Klicks erlaubt Ihnen, das Fahrverhalten exakt auf Ihre persönlichen Ansprüche abzustimmenvon besonders komfortabel bis sportlich-straff. Durch fein abgestimmte Komponenten fährt sich Ihr Fahrzeug deutlich ruhiger, spurtreuer und stabiler, auch bei höheren Geschwindigkeiten oder Kurvenfahrten.
Das Gewindefahrwerk wird aus hochwertigem Edelstahl gefertigt und überzeugt mit korrosionsbeständiger KW „inox-line“ Technologie. So bleibt die Funktion des Trapezgewindes auch nach vielen Jahren erhalten. Perfekt für Fahrer, die Langstreckenkomfort mit einer eleganten, dezenten Tieferlegung ihres Fahrzeugs verbinden möchten.
- Stufenlose Tieferlegung von 1040 mm
- Einstellbare Zugstufendämpfung mit 16 Klicks
- Korrosionsbeständige Edelstahltechnik inox-line
- Komfortorientierte Dämpferabstimmung für Vielfahrer
- Langlebige, wartungsfreie Konstruktion
Lieferumfang:
- Vorderachse: Gewindefederbeine
- Hinterachse: Federn mit Höhenverstellung + Dämpfer
- Teilegutachten (§19.3)




